Das (deutsche) Erbrecht ist ein „weites Feld“.
Bereits bei Abfassung Ihres letzten Willens sollten Sie sich unbedingt beraten lassen, um so von vornherein Unklarheiten bei der späteren Auslegung des Testaments zu vermeiden. Das sind Sie Ihren Erben schuldig; eine unnötige, langwierige und kostenintensive Erbauseinandersetzung kann so verhindert werden.
Bei Eintritt eines Erbfalls, unabhängig davon, ob Sie testamentarischer oder gesetzlicher Erbe geworden sind, ist es ratsam, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, um so unter anderem Auskunftsansprüche und Erb- bzw. Pflichtteilsansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
Mitunter ist Eile geboten; die Frist zur Erbausschlagung beträgt im Regelfall sechs Wochen nach Kenntnis der Erbfalls. Pflichtteilsansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren.
Insbesondere im Erbrecht gilt: Guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist unbezahlbar!
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